Corporate Governance
Der Aufsichtsrat behandelt regelmäßig die Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze.
Im abgelaufenen Jahr hat der Aufsichtsrat insbesondere in seiner 10. Dezember 2009 ausführlich die am 18. Juni 2009 Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert.
In den Sitzungen am 11. Mai 2009 und am 10. Dezember 2009 überprüfte der Aufsichtsrat anhand eines den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellten Evaluierungsbogens die Effizienz seiner Tätigkeit. Dabei überprüfte der Aufsichtsrat u.a. die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat, den Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Aufsichtsratsplenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz wurden analysiert.
In derselben Sitzung hat sich der Aufsichtsrat der MLP AG des Weiteren davon überzeugt, dass die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erfüllt hat und auch zukünftig grundsätzlich den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprechen wird. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Dezember eine Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2009 abgegeben und den Aktionären auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Interessenkonflikte sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Eine zusammenfassende Darstellung der Corporate Governance bei MLP einschließlich des Wortlauts der Entsprechenserklärung vom Dezember 2009 ist dem Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat in diesem Geschäftsbericht zu entnehmen. Zudem stehen alle relevanten Informationen auf unserer Homepage im Internet unter www.mlp-ag.de zur Verfügung.
